Heilpraktiker für Psychotherapie nachdem Heilpraktikergesetz sind nach §4 Nr 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Privatzahlerbasis.
Die Bezahlung erfolgt in bar, direkt im Anschluss der Sitzung. Sie erhalten eine Quittung über den bezahlten Betrag. Auf Wunsch kann auch eine Rechnung erstellt werden.
Kostenerstattung
Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich. In Einzelfällen gibt es Ausnahmen, bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei privaten Kranken- und Zusatzversicherungen besteht zum Teil die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Dies hängt von den Vertragsbedingungen und der Vertragsdauer ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie ggf. bei Ihrer Krankenkasse.
Die Aufwendungen für eine Psychotherapie können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz